Ein Umweg von wenigen Minuten zu einer Arztpraxis ist zumutbar
Eine vorübergehende Fahrbahnsperrung in Bochum wegen einer Baumaßnahme auf einem an der Straße gelegenen Grundstück darf bestehen bleiben. Den gegen die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gerichteten Eilantrag hat das VG Gelsenkirchen abgelehnt (Az. 2 L 1654/26).
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